Erstaufforstung
durch gezielte Pflanzung
Mit uns zum Wald
Bei Eingriffen in den Wald werden sowohl die Verluste der Waldfläche als auch die funktionalen Verluste (z.B. als Lebensraum bestimmter Arten) durch Erstaufforstung (Neuaufforstung) kompensiert.
Die Erstaufforstung erfolgt durch die gezielte Pflanzung von Forstpflanzen. Erst nach erteiltem Genehmigungsbescheid durch die zuständige Forstbehörde ist die Pflanzung zulässig. Seitens der BFU – GmbH wird das umfangreiche Antragsverfahren bis zur Genehmigung zur Neuanlage von Wald – Erstaufforstung – geführt. Jedoch bleibt zu berücksichtigen, dass Erstaufforstungen erst nach einigen Jahrzehnten einen ökologisch vollwertigen funktionalen Ausgleich für verloren gegangene Altwaldbestände darstellen. Dies kann die Hinzuziehung weiterer standortgerechter Kompensationsmaßnahmen mittels besonderer Gestaltung, wie z.B. Waldrand / Mischwälder / Baumartenauswahl in Beachtung Blühzeiten für Bienen / u.a. erfordern.
Die BFU – Brandenburgische Flächen und Umwelt GmbH verfügt über ein Flächenregister zur Erstaufforstung. In diesem sind geeignete, beantragte und bereits genehmigte Flächen mit sofortiger Verfügbarkeit zur Erstaufforstung in den unterschiedlichen Naturräumen und Landkreisen des Landes Brandenburg enthalten.
Antragsstellung Genehmigung zur Erstaufforstung
– untere Forstbehörde –
- Dauer
mind. 1 Monat – max. 1 Jahr
Angebote
Auftragserteilung
Auftragsüberwachung
- Pflanzzeitpunkte
Frühjahr (Nadel) • Herbst (Laub & Nadel)
Pflanzungskontrollen
Pflege
Einsatzkontrolle der Pflegemaßnahmen
- Pflege & Kontrolle
min. ½ jährlich • Pflege nach Bedarf
Endabnahme des Waldes
Abschlussdokumentation
Nutzungsart Wald
– untere Forstbehörde –
- Endabnahme
Angebote Erstaufforstung
Auszug aus dem BFU-Flächenregister
Die BFU – Brandenburgischen Flächen und Umwelt GmbH verfügt über ein sehr umfangreiches Flächenregister zur Erstaufforstung.
Im Flächenregister zur Erstaufforstung sind die unterschiedlichsten Flächenkulissen aus verschiedenen Naturräumen des Land Brandenburg enthalten. In diesem sind geeignete, beantragte und bereits genehmigte Flächen mit sofortiger Verfügbarkeit zur Erstaufforstung zusammengefasst.
Weitere Flächen liegen uns vor, welche im Rahmen des jeweiligen Projektes angepasst werden können, insbesondere in den verschiedensten Formen der Waldrandgestaltung.
Exemplarisch seien aus dem Flächenregister der BFU – GmbH die nachfolgenden Flächen benannt: