Naturausgleich

KOMPENSATATION IN DIE REGIONALE NATUR

Mit uns zum Ausgleich

Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage der Menschen, der Tiere und der Pflanzen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu schützen. Im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sollen Eingriffe in Natur und Landschaft so kompensiert werden, dass der status quo von Natur und Landschaft erhalten bleibt.

Erhebliche, nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch eine Ersatzzahlung zu kompensieren. Die Kompensation in die regionale Natur besitzt Vorrang gegenüber der Ersatzzahlung.


Zielbestimmungen für den Schutz der Natur und Pflege der Landschaft sind hierbei:

Die BFU – Brandenburgische Flächen und Umwelt GmbH verfügt über ein Flächenregister zum Naturausgleich. In diesem sind gegeignete Flächen wie z.B. Feuchtbiotope, Heckenpflanzungen, Streuobstwiesen, u.a. zur Kompensation von Eingriffen mit sofortiger Verfügbarkeit in den unterschiedlichen Naturräumen und Landkreisen des Landes Brandenburg enthalten.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie eine Fläche zum Naturausgleich suchen oder als Eigentümer eine geeignete Fläche zum Naturausgleich bereitstellen möchten.

1. Phase

Potentiale

Anforderungen des Projekts
zu Eingriffs- und Ausgleichsregelungen

Genehmigung zum
Kompensationsansatz
– uNB / oNB –

Flächen zur Kompensation

mind. 3 Monate – max. 1 Jahr

2. Phase

Abstimmungen mit Flächeneigentümer
zur dauerhaften Nutzung

Flächensicherung /
Dienstbarkeitsregelung

Anbindung ans Projekt • Projektlaufzeit

3. Phase

Angebote
Auftragserteilung
Auftragsüberwachung
Pflanzungskontrollen
Einsatzkontrolle der
Pflegemaßnahmen

Frühjahr (Nadel) • Herbst (Laub & Nadel)

4. Phase

Beginn zur Entstehung

Begleitung für die
dauerhafte Herstellung

Abschlussdokumentation

Erhaltungspflege
– uNB / oNB –

i.d.R. nach 5 Jahren • Übergabeprotokoll
Phasen in Natur und Landschaft

Angebote zum Naturausgleich

Die BFU – Brandenburgischen Flächen und Umwelt GmbH verfügt über ein umfangreiches Flächenregister für Maßnahmen des Naturausgleichs und der Landschaft.

Diese Flächen können für Kompensationsmaßnahmen mit entsprechender dinglicher Sicherung im Rahmen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die Dauer des Projektes verwirklicht werden.

Aus jedem einzelnen Projekt bestimmen sich sehr individuell der Bedarf und die Anforderungen an Maßnahmen des Naturausgleichs. Daher können die in unserem Flächenregister zum Naturausgleich enthaltenen Maßnahmen auch im bestimmten Umfang spezifisch an das Projekt angepasst werden.

Exemplarisch seien aus dem Flächenregister der BFU – GmbH die nachfolgenden Flächen benannt:

Herstellen und Pflegen einer Streuobstwiese
Naturraum: Niederlausitz

Herstellen und Pflegen einer Feldrainhecke
Naturraum: Niederlausitz